Bereits bei rund der Hälfte aller Wohnungen im Bestand des St. Ulrichswerks verfügen die Heizkörper über fernablesbare Messtechnik.
Damit ist das Wohnungsunternehmen der Diözese Augsburg auf dem besten Weg, die Vorgaben der novellierten Heizkostenverordnung (HKVO) zu erfüllen. Sie trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Mit der Novelle will die Europäische Union vor allem die Digitalisierung und die Transparenz forcieren. Den Grundstein hierfür legte sie mit den Energieeffizienzrichtlinien (Energy Efficiency Directive) von 2018.
Die Novellierung schreibt bis 2026 (in Ausnahmefällen bis 2031) fernauslesbare Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler vor. Firmen, die früher an jeder Wohnung ein Röhrchen am Heizkörper austauschten, um dort den Verbrauch abzulesen, müssen die Wohnung künftig nicht mehr betreten. Vom Hausflur aus lässt sich der Verbrauch der Heizkörper digital erfassen.
Mit seinen Dienstleistern hat das St. Ulrichswerk eine weitere Neuerung der HKVO umgesetzt. So erhalten die Mieter mit den Verbrauchsabrechnungen regelmäßig Informationen, wie viel CO2 sie verbraucht haben. Der Vorteil hierbei: „Damit können sich Mieter verbrauchsorientiert verhalten“, sagt Monika Gasteiger, Teamleiterin Innere Dienste beim St. Ulrichswerk.