Ab dem 1. Juli steht Mietern in Mehrparteienhäusern nicht mehr der gemeinsame Kabelanschluss zur Verfügung.
Der Fernsehempfang wird Mietersache. So schreibt es eine Gesetzesänderung vor. Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten von Kabelfernsehanschlüssen und Fernseh-Gemeinschaftsantennen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden.
Wegen dieser Novelle des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKG) muss das St. Ulrichswerk – wie alle anderen Vermieter – die Sammelverträge mit den bisherigen Fernsehversorgern in den Wohnanlagen zum 30. Juni 2024 kündigen.
Ab dem 1. Juli 2024 steht den Mietern daher der gewohnte Fernsehempfang nicht mehr zur Verfügung. Die bisherige Fernsehempfangsmöglichkeit wird vom bisherigen Versorger zum 30. Juni 2024 eingestellt.
Mieter, die weiterhin zu Hause fernsehen wollen, müssen sich nun selbst um ihre Versorgung kümmern. Ist das Haus mit einem Kabelfernsehanschluss oder einer Gemeinschaftsantenne ausgestattet, muss jeder Mieter einen eigenen Fernsehempfangsvertrag abschließen.
Die Wahl des Fernsehanbieters steht jedem frei. TV kann über das klassische Fernsehkabel oder über das Internet bezogen werden. Das Anbringen von Außenantennen einschließlich Satellitenschüsseln am Objekt ist weiterhin untersagt.